Eine Studie der TU Graz zeigt, dass Algorithmen von Kurzvideo-Plattformen Menschen mit ADHS besonders stark binden. Diese „Engagement-Falle“ führt oft zu Zeitverlust und emotionalem Stress. Die EU prüft aktuell strengere Regeln für Dienste wie TikTok.
Kurzvideo-Plattformen wie TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts nutzen eine effektive Taktik, um die Verweildauer ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu maximieren: Sie spülen ein Video nach dem anderen in den algorithmisch generierten Feed. Wird gescrollt, laden sich automatisch neue Inhalte nach. So entsteht eine Endlosschleife aus immer neuen Inhalten ohne erkennbaren Abschluss.
Eine Untersuchung der TU Graz quantifiziert nun die negativen Auswirkungen dieser Empfehlungssysteme auf Menschen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), die unter anderem Einschränkungen exekutiver Funktionen wie Impulskontrolle, Zeitmanagement oder Selbstregulation aufweisen. Die Forschenden um Elisabeth Lex vom „Institute of Human-Centred Computing“ definieren das Phänomen der „Engagement-Falle“ als einen Zustand, in dem Algorithmen die Aufmerksamkeit so effektiv binden, dass die Fähigkeit zum absichtlichen Beenden der Nutzung systematisch untergraben wird. „Unter der Engagement-Falle verstehen wir einen Zustand, in dem (Video-)Empfehlungen einerseits als sehr relevant wahrgenommen werden, aber andererseits Menschen große Schwierigkeiten haben, sich vom Bildschirm zu lösen und ihr eigenes Verhalten bewusst zu steuern. Sie verlieren die Kontrolle darüber, wann sie aufhören und das Handy weglegen – und ganz besonders betrifft das leider Personen mit ADHS, so Elisabeth Lex.
Zeitblindheit und emotionale Belastung nach der Nutzung
Die Ergebnisse der Studie mit 302 Teilnehmenden verdeutlichen signifikante Unterschiede in der Nutzungserfahrung von Gruppen mit und ohne ADHS. Die Inhalte der Video-Empfehlungen wurden von allen als gleichermaßen relevant für ihre persönlichen Interessen beurteilt. Die Folgen der Nutzung waren jedoch höchst unterschiedlich. Teilnehmende mit ADHS litten unter einer deutlich ausgeprägten Zeitblindheit und berichteten von großen Schwierigkeiten, die tatsächlich verstrichene Zeit während des Scrollens wahrzunehmen. Dies führte dazu, dass sie oft wesentlich länger online blieben als beabsichtigt und es ihnen schwerfiel, den Konsum der Kurzvideos abzubrechen.
Die negativen Effekte enden nicht mit dem Schließen der App, sondern ziehen oft eine emotionale Belastung nach sich: Die Studie belegt, dass Menschen mit ADHS nach dem Konsum von Kurzvideos häufig unter starker Reue und Schuldgefühlen leiden. Sie empfinden die verbrachte Zeit oft als nicht wertvoll, wichtige geplante Aufgaben wurden verdrängt und berichten eine Verschlechterung der Stimmung. „Unsere Erkenntnisse belegen, dass auf Engagement optimierte Empfehlungssysteme eine unverhältnismäßige emotionale und verhaltensbezogene Belastung für Menschen mit ADHS darstellen“, führt Lex weiter aus.
Rufe nach inklusiven Designlösungen
Angesichts dieser systemischen Ungleichheit plädieren die Forschenden der TU Graz für ein neurodiversitäts-sensibles Design digitaler Schnittstellen. In der Studie zeigten sich die Studienteilnehmer:innen interessiert an Unterstützung in Form von einer festen Maximalzahl an Videos pro Sitzung oder permanenten visuellen Zeitanzeigen. Elisabeth Lex betont die Verantwortung der Entwickler:innen: „Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, müssen wir uns von einer rein bindungsorientierten Optimierung hin zu menschenzentrierten Designpraktiken bewegen, die das Zeitbewusstsein und die intentionale Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer explizit unterstützen“. Solche inklusiven Funktionen könnten dabei helfen, die negativen Auswirkungen der Engagement-Falle nachhaltig abzufedern und die digitale Selbstbestimmung zu stärken.
Plattformbetreiber unter Druck
Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse der TU Graz erscheinen vor dem Hintergrund einer zunehmend öffentlich, politisch und rechtlich geführten Debatte darüber, ob Plattformbetreiber wie Meta durch bestimmte Design-Elemente und Empfehlungssysteme kompulsive oder potenziell süchtig machende Nutzung begünstigen und damit ihre Sorgfaltspflichten verletzen. In den USA wurden Meta und Google im März 2026 in einem wegweisenden Verfahren von einer Jury für fahrlässig befunden und zu insgesamt 6 Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilt; TikTok und Snapchat hatten sich zuvor mit der Klägerin außergerichtlich geeinigt. Auch auf EU-Ebene hat sich die Entwicklung inzwischen konkretisiert: Die Europäische Kommission stellte im Februar 2026 bei TikTok und im Juli 2026 bei Instagram und Facebook vorläufige Verstöße gegen den Digital Services Act wegen „süchtig machenden“ Designs fest. Im Fokus stehen unter anderem Infinite Scrolling, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und personalisierte Empfehlungssysteme sowie deren mögliche Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit, insbesondere von Minderjährigen und vulnerablen Erwachsenen.
Zur Studie der TU Graz:
Vedad Misirlic*, Gregor Mayr*, Elisabeth Lex (2026). Quantifying the Engagement Trap: Impact of Short-form Video Recommender Systems on Users with ADHD. Preprint verfügbar unter: https://arxiv.org/html/2609.07795v1
Die Studie wird im Oktober 2026 auf der 28th International ACM SIGACCESS Conference on Computers and Accessibility in Portugal präsentiert und ist für den Best Paper Award nominiert.
Infobox:
Elisabeth Lex hat an der TU Graz die Stiftungsprofessur „Human Computer Interfaces and Inclusive Technologies“ inne; diese wird vom Verein Erzherzog-Johann-Gesellschaft Initiativ für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen finanziell unterstützt. Mit der Stiftungsprofessur sollen Inklusion und Technik noch näher zusammengebracht werden.